Peter Bodack
Steuerberater
Te. +49 (0) 561 - 7394747
info@bodack.de
E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 wird der E-Rechnungempfang für Unternehmer zur Pflicht. Eine Herausforderung, die wir gemeinsam meistern können. Dies ist gleichzeitig ein bedeutender Schritt in Richtung einer digitalisierten und umweltfreundlichen Geschäftswelt. Die E-Rechnung bietet zahlreiche Vorteile, darunter Kosteneinsparungen, verbesserte Effizienz und eine reduzierte Umweltbelastung.
Mit der E-Rechnung können Sie Ihre Rechnungsprozesse automatisieren und so wertvolle Zeit und Ressourcen sparen. Zudem ermöglicht sie eine schnellere Zahlungsabwicklung und verbessert die Transparenz und Nachverfolgbarkeit Ihrer Finanztransaktionen.
Bereiten Sie Ihr Unternehmen jetzt auf diese Änderung vor und nutzen Sie die Vorteile der Digitalisierung. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Eine ausführliche Informationen finden Sie in unserer Newsletter-Datenbank ...
"Als Steuerberater erstelle ich nicht nur Ihre betriebliche und private Steuererklärung sondern lege besonderes Augenmerk auf die Optimierung Ihrer steuerlichen Belastung."
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungen
Persönliche und individuelle Beratung steht bei uns an erster Stelle. Unsere Beratung ist individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Monatliche Informationsschreiben, können ein erster Schritt für eine individuelle Beratung sein.
- Gründung Ihres Unternehmens in jeder Rechtsform
- Rechtsformwechsel Ihres bestehenden Unternehmens
- Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb (Investitionen - Kauf oder Leasing?)
- Veräußerung oder Aufgabe Ihres Unternehmens
- Wir unterstützen Sie bei der Umsatz-, Kosten- und Ertragsplanung, bei Ihrer Liquiditätsplanung und der Unternehmensfinanzierung, bis hin zum Gespräch mit Ihrer Bank
- Fragen zur privaten Vermögensübertragung und der privaten Vorsorge
- Gestaltungen für den Erbfall
- Finanzbuchhaltung
- Leistungen in der Finanzbuchhaltung
Ihre laufende Finanzbuchhaltung können Sie durch uns erstellen lassen. Die Bearbeitung erfolgt mit dem Programm Rechnungswesen der DATEV. Die monatliche Auswertung kann nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zusammengestellt werden.
Bedenken Sie, dass die Finanzbuchhaltung nicht nur zur Feststellung Ihrer Steuerbelastung dient, sondern auch die Basis für jedes Bankgespräch bzw. jede Finanzierung ist.
- Einrichtung der Finanzbuchführung
- Anbindung von Schnittstellen zur Datenübernahme
- Prüfung der Finanzbuchführungsunterlagen auf Vollständigkeit, Prüfung der Belege und Hinweise auf Fehler
- Erfassung und Kontierung der Belege bzw. Kontrolle der von Ihnen vorkontierten Belege
- Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Erstellung monatlicher Auswertungen (betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Saldenliste, offene Postenliste sowie interne und externe Betriebsvergleiche, sofern möglich)
- Archivierung der Finanzbuchhaltungszahlen im externen Rechenzentrum
- Einrichtung und Unterstützung bei einer Kostenrechnung
- Erstellung der Anlagenbuchhaltung (monatlich oder jährlich)
- Unterstützung bei der Bearbeitung der Finanzbuchhaltung in Ihrem Unternehmen - hier unterstützen wir Sie nicht nur bei der Arbeit mit DATEV-Programmen, sondern auch bei der Arbeit mit Fremdprogrammen, die bereits bei Ihnen im Unternehmen vorhanden sind.
- Arbeitnehmer online
- Lohnbuchhaltung
- Unsere Leistungen im Einzelnen
DATEV Arbeitnehmer online
DATEV Arbeitnehmer online ist das Angebot für die digitale Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn sich Ihre Mitarbeiter registriert haben und freigeschaltet wurden, können sie über das Portal online Ihre Lohnunterlagen erhalten. Es besteht ein sicherer Zugang zu folgenden Lohn- und Gehaltsdokumenten - Brutto/Netto-Abrechnung, Lohnsteuerbescheinigung und Sozialversicherungsnachweis.
Die Lohnbuchhaltung verursacht in jedem Unternehmen einen erheblichen Aufwand an Zeit und Kosten. Unter Einsatz von permanent aktualisierter Software der DATEV reduzieren wir Ihren Arbeitsaufwand im Lohn- und Gehaltsbereich. Unter Ausnutzung von rationellen Programmabläufen mit Datenfernübertragung, kombiniert mit Lastschrifteinzugsverfahren bei Finanzämtern und Krankenkassen, übernehmen wir für Sie die Terminüberwachung Ihrer Zahlungsverpflichtungen. Permanent aktualisierte Software und geschulte Mitarbeiter gewährleisten Ihnen jederzeit eine richtige Lohn- und Gehaltsabrechnung.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Beitragsnachweise für die Krankenkassen
- Lohnsteueranmeldungen
- Jahresentgeltsmeldungen für Ihre Mitarbeiter
- Meldung zur Berufsgenossenschaft
- Lohnfortzahlungsanträge
- Lohnsteuerbescheinigungen
- Verdienstbescheinigungen für die Beantragung von Arbeitslosen-, Erziehungs- oder Wohngeld
- Wir führen für Sie die Lohnkonten und archivieren die Lohnbuchführungsunterlagen
- Wir unterstützen Sie bei Lohnsteueraußenprüfungen und bei den Prüfungen der Deutschen Rentenversicherungsträger, sowie bei Prüfungen der Berufsgenossenschaften
- Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
- Unsere Leistungen im Überblick
Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse mit Erläuterungen, private und betriebliche Steuererklärungen und prüfen die von Ihnen erstellten Buchhaltungen und Bilanzen. Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen werden nur die Zahlen der vergangenen Perioden bewältigt. In Zusammenhang mit der Analyse des Jahresabschlusses im persönlichen Gespräch bieten wir Ihnen auch eine Vorschau auf die laufende bzw. kommende Periode an, damit Sie frühzeitig reagieren können. Bilanzen werden nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt. Für die Steuererklärung erfolgt eine Überleitungsrechnung auf das steuerliche Ergebnis, so dass Sie für Ihr Bankgespräch die „richtige“ Bilanz vorliegen haben.
- Aufstellung von Eröffnungsbilanzen sowie Zwischenbilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung
- Aufstellung von Bilanzen mit Gewinn und Verlustrechnung zum Geschäftsjahresende, bei Kapitalgesellschaften mit einem Bericht über den Jahresabschluss inklusive Anhang und Lagebericht
- Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)
- Strategiegespräche zur Steuergestaltung
- Archivierung der Jahresabschlüsse
- Erstellung der betrieblichen Steuererklärung sowie die Prüfung der Steuerbescheide
- Anträge auf Anpassung der Vorauszahlung bei der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer und der Körperschaftssteuer
Private Steuererklärungen
Wir erstellen für Sie Ihre privaten Steuererklärungen. Bei der Erstellung der Steuererklärungen werden nur die Zahlen der vergangenen Perioden bewältigt. In einem persönlichen Gespräch bieten wir Ihnen auch gern eine Vorschau auf die laufende bzw. kommende Periode an, damit Sie frühzeitig reagieren können.
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Checkliste zur Einkommensteuer-Erklärung, damit Sie Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch vorbereiten können. Senden Sie bitte eine eMail mit Ihren Kontaktdaten an info@bodack.de und Sie erhalten die Checkliste.
> Erstellung der privaten Einkommensteuererklärungen
> Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
> Prüfung der Steuerbescheide
> Durchführung von Einspruchsverfahren
> Anträge auf Anpassung der Vorauszahlung bei der Einkommensteuer sowie Lohnsteuerermäßigungsanträge
> Planrechnungen zur steuerlichen Belastung, wenn sich Lebenssituationen ändern
Digitale Zusammenarbeit
Die Digitalisierung ist nicht mehr aufzuhalten. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Nutzen Sie die Vorteile schon heute!
Mit der DATEV Cloud lassen sich verschiedene Prozesse um die Finanz- und Lohnbuchhaltung digitalisieren. Hiervon profitieren Sie mehrfach! Bestimmte Erfassungsarbeiten müssen nur einmal erledigt werden. Durch die Verknüpfung von Belegbild und Buchungssatz bekommt Ihre Buchhaltung eine höhere Transparenz und hierdurch steigert sich auch die Qualität Ihrer Buchhaltung.
Auch bei der privaten Steuererklärung gibt es digitale Lösungen, siehe nachfolgende Information ...
- DATEV Unternehmen online
- DATEV-Marktplatz
DATEV Unternehmen online (DUO)
DATEV Unternehmen online schafft individuelle Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und meiner Kanzlei über die DATEV-Cloud - sowohl für die Finanzbuchführung als auch die Lohnabrechnung. Profitieren Sie von den Vorteilen der Digitalisierung.
Ergänzende Lösungen von DATEV Software-Partnern und Anbietern mit DATEV-Schnittstelle rund um das DATEV-Produktportfolio. Branchenspezifisch und bedarfsgerecht unterstützen diese Ihre Arbeitsabläufe.
DATEV-Marktplatz für Software-Lösungen
Unabhängig, ob Sie einen DATEV-Software-Partner oder einen Anbieter mit DATEV-Schnittstelle suchen, auf dem DATEV-Marktplatz finden Sie je nach Branche, Funktion oder eingesetzter DATEV-Lösung entsprechende Anbieter.
Formulare
für die Lohnbuchhaltung
Teil- und Vollzeitarbeitnehmer
Mit dem Link kommen Sie zum Arbeitgeberportal und können dort die Daten Ihres neuen Mitarbeiters direkt erfassen.
Eintritt eines Teil- oder Vollzeitarbeitnehmers
Einstellung eines Auszubildenden
Fragebogen zu Fehlzeiten [23 KB]
Änderung [20 KB]
der Wochenarbeitszeit / Befristung / Ausbildungsende
Fragebogen zur Kündigung
Bitte beachten Sie ....
Füllen Sie die Formulare vollständig aus und lassen Sie das Formular auch von Ihrem Arbeitnehmer unterscheiben. Sollten Unsicherheiten bestehen, sprechen Sie mit Ihrem Lohnsachbearbeiter.
für die Lohnbuchhaltung
geringfügig Beschäftigte
Angaben zur Erstellung einer Sofortmeldung
Eintritt eines Minijobbers oder kurzfristige Beschäftigung
(der Befreiungsantrag ist im Online-Formular enthalten)
Befreiungsantrag [179 KB]
zur Rentenversicherung
Unter anderem sind Sie durch den Mindestlohn verpflichtet in bestimmten Fällen die tägliche Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer aufzeichnen zu lassen. Die Aufzeichnung kann zum Beispiel anhand der nachfolgenden Listen erfolgen.
Dokumentation der täglichen Arbeitszeit
für 2025 [66 KB]
für 2024 [66 KB]
für 2023 [66 KB]
für 2022 [64 KB]
für 2021 [67 KB]
für Buchhaltung und Steuererklärungen
Diese Formulare sind als Arbeitshilfen für Sie gedacht:
Unsere Formulare werden gerade aktualisiert!
Musterverträge der IHK Kassel
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Ob Anstellungs- oder Beratervertrag oder einen Kaufvertrag - um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen Ihnen die hessischen Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung. Ich empfehle Ihnen, lassen Sie Ihre Verträge immer von einem Juristen prüfen.
Steuerliche Identifikationsnummer verlegt, verloren oder vergessen?
Wir verstehen uns als Berater!
Unser Ziel ist die Zusammenarbeit der Mandanten und der Fachkräfte der Kanzlei, so dass für den Mandanten das beste Ergebnis im Rahmen der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung erzielt wird. Wir wollen nicht nur Ihre Steuer berechnen, sondern sind Ihre Berater bei allen Angelegenheiten des betrieblichen Rechnungswesens. Unsere Unterstützung bei Bankgesprächen im Zusammenhang mit Rating und Finanzierung gehört genauso dazu, wie die Beratung beim Kauf oder Verkauf von Immobilien oder ganzen Unternehmen.
Ein Team von bis zu zehn Mitarbeitern mit unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkten steht für die Betreuung unserer Mandanten zur Verfügung.
Ausbildung
In 1980 bis 1982 habe ich mit der Ausbildung zum Steuerfachgehilfen meine berufliche Laufbahn begonnen. Es folgenden in 1984 bis 1986 eine Fortbildung zum Bilanzbuchhalter (IHK) und 1992 bis 1993 die Fortbildung zum Steuerfachwirt. In den Jahren 1994 und 1995 habe ich mich in der Akademie Henssler auf die Steuerberaterprüfung vorbereitet.
Tätigkeiten
Von 1985 bis 1995 war ich als Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei in Kassel tätig. Mit folgenden Tätigkeitsfeldern - Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, in der Beratung von Mandanten und als Prüfungsassistent zur Prüfung verschiedener mittelständiger Unternehmen sowie die Betreuung von Treuhandschaften einer angegliederten Steuerberatungsgesellschaft - ab Januar 1995 Anstellung als Steuerberater gem. § 58 StBG.
Ab 1996 Gründung meiner Steuerberatungskanzlei in Kassel - Schwerpunkt ist die Betreuung und Beratung von mittelständiger Unternehmen aller Rechtsformen und Freiberuflern in betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen sowie die Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltung, der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse dieser Unternehmen - die Beratung von Privatpersonen in steuerlichen Angelegenheiten sowie die Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen.
Fortbildungen
Fortbildungsveranstaltungen werden regelmäßig von allen Mitarbeitern besucht. Hierzu zählen Veranstaltungen der Steuerakademie sowie Veranstaltungen von Steuerseminare Graf und der DATEV e.G.
Anschrift
Peter Bodack
Steuerberater
Herkulesstraße 11
34119 Kassel
Tel.: +49 (0) 561 - 7394747
info@bodack.de
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Freitags 08:00 - 13:00 Uhr
"Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Zeit für Sie haben."
Newsletter-Anmeldung
Newsletter-Datenbank
Sie kommen zum Newsletter-Login, wenn Sie rechts auf das Logo klicken.
Hier finden Sie momentan alle Newsletter-Ausgaben von 2019 und 2020. Sollte Ihnen aktuell eine Ausgabe fehlen, können Sie diese gern unter der info@bodack.de anfordern.
Impressum - Angaben gem. § 5 Telemediengesetz
Text und Inhalt
Peter Bodack
Steuerberater
Herkulesstraße 11
34119 Kassel
Tel.: +49(0)561/7394747
USt-Id-Nr. DE175634545
Internet Konzeption und Realisation
webKONTEXT
Internet & Film
Igelsburg
34317 Habichtswald
Tel.: +49(0)5606/564100
www.web-kontext.de
Fotos
webKONTEXT
fotalia.de
Rechtliche Hinweise
Die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Herr Peter Bodack gehört der Steuerberaterkammer Hessen an.
Steuerberaterkammer Hessen
Bleichstraße 1
60313 Frankfurt am Main
Tel.: +49(0)69/153002-0
Fax: +49(0)69/153002-60
Steuerberaterkammer Hessen
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
a) Steuerberatungsgesetz StBerG
b) Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz DVStB
c) Berufsordnung BOStB
d) Steuerberatervergütungsverordnung StBVV
Die berufsrechtlichen Regelungen können auch bei der Bundessteuerberaterkammer » www.bstbk.de
eingesehen werden.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Hessen
Steuerberaterkammer Hessen
Allgemeine Auftragsbedingungen
Für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
(Anmerkung: wenn im folgenden von „Steuerberater“ die Rede ist, sind Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften gleichermaßen gemeint)
Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) gelten für alle Angebote und Leistungen des Steuerberaters, auch für zukünftige Geschäfte mit Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Abweichende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kommen nur zur Anwendung, soweit der Steuerberater deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
I. Begründung und Beendigung des Vertrages
§ 1 Begründung, Umfang und Ausführung des Vertrages
1. Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der im Zeitpunkt der Leistung bestehende Auftrag maßgebend. Dieser wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
2. Der Steuerberater legt die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde.
3. Die Prüfung der Richtigkeit der dem Steuerberater vom Auftraggeber übergebenden Unterlagen und Zahlen auf Vollständigkeit und Richtigkeit gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
4. Die Angebote des Steuerberaters sind freibleibend und unverbindlich, sie beinhalten insbesondere keine Garantien oder Zusagen. Werden sie nicht zum Zwecke der Auftragsvergabe angefordert, behält sich der Steuerberater die Geltendmachung des dafür entstandenen Aufwands vor, soweit der Auftrag nicht erteilt wird. Soweit mit Angeboten Unterlagen übermittelt werden, bleiben sämtliche Rechte daran vorbehalten. DieWeitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des Steuerberaters nicht gestattet.
5. Der Auftrag gilt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Ausführung der Leistung als angenommen, wenn die Parteien keinen schriftlichen Steuerberatungsvertrag schließen.
6. Korrespondenzsprache ist deutsch, das gilt auch gegenüber ausländischen Auftraggebern oder Dritten. Für Übersetzungsfehler wird vorbehaltlich Abschnitt III. nicht gehaftet.
§ 2 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberater (z. B. Berichte, Gutachten usw.) nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Grundsätzlich ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeitsergebnisse nur auftragsgemäß für eigene Zwecke zu verwenden.
3. Der Auftraggeber hat die Pflicht, die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen.
4. Macht der Auftraggeber Beanstandungen (Gewährleistungsrechte) geltend, hat er dem Steuerberater die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters in die Mängel durch einen anderen steuerlichen Berater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Gefahrübergang zu laufen, soweit die Mängel nicht auf vorsätzlichem Handeln beruhen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Arbeitsleistung geht in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem die Leistung an ihn übergeben wurde oder er die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert. Die Gewährleistung umfasst nicht den Anspruch auf Schadensersatz.
5. Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
§ 3 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
1. Der Steuerberater ist der Auftragnehmer.
2. Der Steuerberater ist gesetzlich zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht und die Verpflichtung auf das Datengeheimnis bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Sie erstrecken sich auf alle Tatsachen, die dem Steuerberater im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangt sind.
3. Die Verschwiegenheitspflicht und die Verpflichtung auf das Datengeheimnis gelten dann nicht, wenn der Auftraggeber den Steuerberater von diesen Verpflichtungen entbindet oder die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht und Verpflichtung auf das Datengeheimnis entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
4. Der Steuerberater ist berechtigt zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Diese Personen bzw. Unternehmen sind vom Steuerberater vertraglich zur Verschwiegenheit und auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Es gelten die gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen.
5. Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.
6. Der Steuerberater hat die Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
7. Zu den Handakten im Sinne des § 3 Abs. 5 gehören alle Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
8. Der Steuerberater ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber die Unterlagen auf eigene Kosten und Gefahr zurückzuschicken.
9. Der Steuerberater hat das Recht, gegenüber den Banken des Auftraggebers Auskunft zu erteilen und von der Bank angeforderte Unterlagen direkt an sie zu senden, soweit sie zu deren Anforderung berechtigt ist und sofern der Auftraggeber zur Auskunftserteilung gegenüber der Bank seine Einwilligung abgegeben hat. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieses Auskunftsvertrages zwischen Bank und Steuerberater ist die Anerkennung dieser AAB von Seiten der Bank des Auftraggeber.
10. Alle Informationen, die der Steuerberater vom Auftraggeber erhält, unterliegen neben der beruflichen Verschwiegenheitspflicht dem datenschutzrechtlichen Datengeheimnis nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Steuerberater weist den Auftraggeber darauf hin, dass die personenbezogenen Daten, die ihm für die steuerliche Bearbeitung des Mandats überlassen wurden, unter Beachtung der Vorschriften des BDSG und zum vereinbarten Zweck gemäß § 1 dieses Vertrages erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Dieser Hinweis gilt als Nachweis für die erfolgte Benachrichtigung des Betroffenen (Auftraggebers) i. S. d. § 33 BDSG.
§ 4 Verletzung von Mitwirkungspflichten
Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Ist die Frist fruchtlos verstrichen, darf der Steuerberater den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Aufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
§ 5 Erfüllung
1. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet weder durch den Tod noch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder – im Falle einer Gesellschaft - durch deren Auflösung.
2. Teilleistungen sind innerhalb der vom Steuerberater angegebenen Leistungsfristen zulässig, soweit sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben.
3. Änderungen, die auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Leistungszeit gegenüber Unternehmern vorbehalten, sofern die Leistung des Steuerberaters sich dadurch weder erheblich ändern noch für den Auftraggeber unzumutbar sind.
4. Die Wahl der Versandart der Arbeitsergebnisse des Steuerberaters erfolgt, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nach seinem Ermessen. Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich keinen E-Mailversand, wird auf diese Versandart verzichtet. Der
Steuerberater gewährleistet eine datensichere, vor allem verschlüsselte Versendung der Daten per E-Mail. Hierfür hat er die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu schaffen und sicherzustellen. Für die technische Sicherung seiner DFÜ-Einrichtung trägt der Auftraggeber Sorge. Der E-Mailversand in unverschlüsselter Form bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Mandanten oder einer gesonderten Vereinbarung unter vorheriger Aufklärung/ Belehrung über die Risiken (Verlust, Lesbarkeit, Veränderbarkeit etc. der Daten).
§ 6 Kündigung
Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann von jedem Vertragspartner nach Maßgabe der §§ 626 ff. BGB (fristlose Kündigung) gekündigt werden. Solche Dauerverträge, die sich grundsätzlich alljährlich um ein weiteres Jahr verlängern, können mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss auszuhändigen ist.
II. Vergütung
§ 7 Bemessung der Vergütung
1. Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der „Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften“. In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Beraters steht.
2. Bei der Vergütung kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.
3. Für Tätigkeiten, die in der Gebührenverordnung keine Regelung erfahren (z.B. § 57 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).
§ 8 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 9 Fälligkeit
Die Gebühr entsteht und wird gem. § 7 StBGebV fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Die Rechnungen des Steuerberaters sind sofort ohne Abzug fällig.
§ 10 Verjährung der Vergütungsansprüche
Vergütungsansprüche des Steuerberaters gegen den Auftraggeber verjähren in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB).
§ 11 Vorschuss
1. Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Grundsätzlich wird der Steuerberater erst nach Eingang des Vorschusses mit der Auftragsdurchführung beginnen. § 632 a BGB bleibt unberührt.
2. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater seine weitere Tätigkeit für den Mandanten einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Mandanten rechtzeitig bekannt zugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.
§ 12 Zurückbehaltungsrecht
Der Steuerberater kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
III. Haftung
§ 13 Haftpflichtversicherung
Selbstständige Steuerberater sowie Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sind gesetzlich zum Abschluss einer Berufs-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro.
§ 14 Haftungsumfang
1. Der Steuerberater haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
2. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind mit Ausnahme von Schäden aus einer vom Steuerberater zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen. Bei anderen Schäden haftet der Steuerberater, wenn sie auf seiner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt in gleicher Weise für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Steuerberaters.
§ 15 Haftungsbeschränkungen
1. Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Steuerberater auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens wird auf 1.000.000 Euro begrenzt, sofern insoweit Versicherungsschutz besteht. Eine weitergehende Haftungsbeschränkung auf die Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro ist durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall möglich.
2. Auf Wunsch des Auftraggebers führt der Steuerberater im Einzelfall eine Höherversicherung über die Mindestversicherungssumme hinaus herbei. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
§ 16 Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB).
IV. Schlussbestimmungen
§ 17 Anwendbares Recht
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 18 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung bzw. der Ort der weiteren Beratungsstelle des Steuerberaters, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.
§ 19 Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
§ 20 Änderungen und Ergänzungen der AAB
Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Den vollständigen Text können hier hier [38 KB]
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Aufgrund der Tatsache, dass sich das Steuerrecht ständig im Wandel befindet, ist eine regelmäßige Fortbildung Grundlage für eine solide Beratung. Basis sind die regelmäßige Veranstaltungen der Steuerakademie und anderer Fortbildungswerke sowie darüber hinausgehende Veranstaltungen zu den jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkten der Mitarbeiter oder zu entsprechenden fachlichen Schwerpunkten.
Sollte sich jedoch trotzdem einmal ungewollt ein Beratungsfehler einschleichen, sichert eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 1.000.000,- ihr Vermögen. Versicherer ist:
HDI Versicherung AG
HDI-Platz 1
30659 Hannover
Geltungsbereich: EuropaPlus [69 KB]
Für die Auftragsdurchführung gelten grundsätzlich die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB). Wird das durch den Mandanten gewünscht, ist der Abschluss einer höheren Versicherungssumme für den Einzelfall jederzeit möglich.
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1. Allgemeine Hinweise zum Thema Datenschutz
Wir möchten Ihnen mit den folgenden Hinweisen einen einfachen Überblick darüber geben, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Nach unserem Verständnis sind personenbezogene Daten alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer, unter diesem Text aufgeführten, Datenschutzerklärung.
2. Datenerfassung auf dieser Website
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Im Impressum dieser Website können die Kontaktdaten entnommen werden. Wir erheben Ihre Daten für den Fall, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Daten handeln, die Sie beim Ausfüllen eines Kontaktformulars eingeben. Andere Daten werden automatisch beim Besuch dieser Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Hierrunter werden vor allem technische Daten subsumiert. Hierzu zählen beispielsweise die Uhrzeit des jeweiligen Seitenaufrufs, das Betriebssystem, der Hostname des zugreifenden Rechners oder der eingesetzte Internetbrowser. Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.
Zum einen wird ein Teil der Daten erhoben, um eine fehlerfreie sowie barrierefreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Zum anderen werden weitere Daten zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet.
Sie haben das Recht zu jedem Zeitpunkt unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Sie haben ferner ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Zu diesem Zweck sowie zu weiteren Fragen rund um das Thema Datenschutz können Sie sich zu jedem Zeitpunkt unter der im Impressum angegebenen Adresse direkt an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen darüber hinaus ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
3. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Als Betreiber dieser Internetpräsenz nehmen wir den Schutz Ihrer persönlichen Daten äußerst ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten stets vertraulich und entsprechend konform der gesetzlich vorhandenen Datenschutzvorschriften. Sobald Sie diese Website besuchen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Nach unserem Verständnis sind personenbezogene Daten alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert Ihnen,
welche Daten bei Nutzung unserer Website erfasst und wofür sie genutzt werden. Ferner möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, in welcher Form und zu welchem Zweck die Datenerfassung erfolgt. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass eine Übermittlung von Daten im Internet, unter anderem per E-Mail, Sicherheitslücken aufweisen kann und Dritte sich möglicherweise unerlaubt Zugang zu den Daten verschaffen können. Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Herr Peter Bodack
Telefon: 0561 / 7394747
E-Mail: info@bodack.de
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet. Die meisten Datenverarbeitungsvorgänge sind lediglich mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Dabei können Sie eine bereits erteilte Einwilligung zu jedem Zeitpunkt widerrufen. Hierfür reicht eine formlose Mitteilung an uns, auch gerne per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen
seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
Ferner haben Sie das Recht, sämtliche Daten, die auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten werden, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, kann dies lediglich erfolgen, sofern es technisch realisierbar ist.
Sie haben jederzeit das Recht, unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft, Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie bei weiteren Fragen zum Thema personenbezogener Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Diese Websiteseite verwendet aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie beispielsweise Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Websitenbetreiber senden, eine SSL bzw. TLS-Verschlüsselung.
Für den Fall, dass die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können Daten, die Sie an uns übermitteln, von Dritten nicht mitgelesen werden.
Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Inc. mit Sitz in 1600 Amphitheatre Parkway,Mountain View, CA 94043, USA. Um die Nutzererfahrung zu verbessern, verwendet Google Analytics so genannte "Cookies". Die durch Cookies generierte Informationen über das Nutzerverhalten werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Auf dieser Website arbeiten wir für Sie mit einer IP-Anonymisierung. Dadurch wird Ihre volle IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der EU oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA unkenntlich gemacht. Nur in Ausnahmefällen wird die gesamte IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen nutzen, um Ihr Verhalten auf der Website auszuwerten, Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen sowie weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google aggregiert.
Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch vorsorglich darauf hin, dass dadurch die Nutzererfahrung auf unserer Website eingeschränkt wird. Sie können ferner die Erfassung der durch den Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren:
https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google:
https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de
Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig und sorgfältig um.
Diese Website nutzt die Funktion “demografische Merkmale” von Google Analytics. Dadurch können Berichte mit Aussagen zu Alter, Geschlecht und Interessen der Seitenbesucher erstellt werden. Diese Daten stammen aus interessenbezogener Werbung von Google sowie aus Besucherdaten von Drittanbietern. Diese Daten sind anonymisiert. Sie können diese Funktion jedoch jederzeit über die Anzeigeeinstellungen in Ihrem Google-Konto deaktivieren oder die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics, wie im Punkt “Widerspruch gegen Datenerfassung” dargestellt, generell unterbinden.
Der Provider der Website erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log Files, die Ihr Webbrowser automatisch an uns übermittelt. Dies sind im Speziellen:
• Browsertyp/Browserversion
• Verwendetes Betriebssystem
• Referrer URL
• Hostname des zugreifenden Rechners
• Uhrzeit der Serveranfrage
Wir weisen darauf hin, dass eine Zusammenführung dieser übermittelten Daten mit anderen Datenquellen nicht vorgenommen wird. Die Grundlage für eine Datenverarbeitung ist im Art. 6 Abs. 1 DSGVO gegeben, damit die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet wird.
Wenn Sie unsere Websiten, Dienste, Anwendungen, Funktionen oder Messaging-Funktionen nutzen oder mit ihnen interagieren, können wir oder unsere autorisierten Diensteanbieter Cookies, Web Beacons und vergleichbare Technologien verwenden. Mit diesen Methoden erheben wir Informationen, die uns dabei helfen, unseren Dienst besser, schneller und sicherer zu machen. Außerdem dienen sie zu Werbezwecken. Dieser Abschnitt dient dazu, Ihnen ein besseres Verständnis über diese Technologien und ihre Verwendung auf unseren Seiten, Diensten, Anwendungen und Funktionen zu geben. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung einiger wesentlicher Punkte, die Sie über unsere Verwendung solcher Technologien wissen sollten. Weiter unten können Sie außerdem unsere vollständigen Nutzerhinweise zum Thema Cookies einsehen. Cookies und vergleichbare Technologien erfüllen für uns verschiedene Funktionen. Entweder sind sie nötig, damit unsere Dienste überhaupt funktionieren, oder sie verbessern diese: Sie bringen mehr Leistung, zusätzliche Funktionen oder sorgen dafür, dass Sie relevante und personalisierte Anzeigen zu sehen bekommen. In einigen Fällen werden Cookies und vergleichbare Dateien auf Ihrem Gerät nur so lange gespeichert, wie Ihr Browser läuft (Session-Cookie); in anderen Fällen bleiben entsprechende Informationen länger auf Ihrem Gerät gespeichert (dauerhaftes Cookie). Wenn Ihr Gerät die entsprechende Funktion anbietet, können Sie diese Cookies blockieren, löschen oder deaktivieren. In den Einstellungen Ihres Geräts oder Browsers können Sie auf Ihre Cookies und Cookie-Einstellungen zugreifen. Wo es möglich ist, werden Sicherheitsmaßnahmen getroffen, damit niemand unberechtigt auf unsere Cookies oder vergleichbare Technologien zugreifen kann. Eine eindeutige Kennung garantiert, dass nur wir und/oder autorisierte Diensteanbieter Zugang zu Cookie-Daten haben. Diensteanbieter sind Unternehmen, die uns in verschiedenen Geschäftsbereichen helfen, z.B. beim Betrieb von Websites, im Zusammenhang mit Diensten, Anwendungen, Werbung oder Funktionen. Einige Diensteanbieter unterstützen uns dabei, Ihnen relevante Anzeigen zu zeigen, während Sie unsere Dienste nutzen oder andere Websites besuchen. Möglicherweise speichern diese Diensteanbieter über unsere Dienste Cookies auf Ihrem Gerät (so genannte Drittanbieter-Cookies). Es kann sein, dass sie auch Informationen sammeln, die bei der Identifikation Ihres Geräts helfen. Das können IP-Adressen oder andere Daten sein, die sich eindeutig zuordnen lassen.
Was sind Cookies, Web Beacons und vergleichbare Technologien?
Wie die meisten Websites nutzen wir Technologien, die im Wesentlichen kleine Dateien auf Ihrem Computer, Tablet, Mobiltelefon oder sonstigen Gerät (gemeinsam als "Gerät" bezeichnet) speichern. Diese Dateien ermöglichen es uns, bestimmte Informationen festzuhalten, wenn Sie unsere Seiten, Dienste, Anwendungen, Messaging-Dienste oder Funktionen nutzen. Die speziellen Namen und Arten der von uns eingesetzten Cookies, Web Beacons und sonstigen vergleichbaren Technologien können sich von Zeit zu Zeit ändern. Es folgt ein kurzes Glossar, das Ihnen helfen soll, die vorliegenden Grundsätze und unseren Umgang mit diesen Technologien besser zu verstehen:
Cookies: Kleine Textdateien, die meist aus Buchstaben und Ziffern bestehen. Sie werden im Speicher Ihres Browsers oder Geräts abgelegt, wenn Sie eine Website besuchen oder eine Nachricht öffnen. Cookies ermöglichen einer Website das Erkennen eines bestimmten Gerätes oder Browsers. Es gibt verschiedene Arten von Cookies:
Session-Cookies erlöschen mit Ende Ihrer Browsersitzung und erlauben uns, Ihre Handlungen während dieser bestimmten Browsersitzung miteinander zu verlinken.
Dauerhafte Cookies werden zwischen den Browser-Sitzungen auf Ihrem Gerät gespeichert und ermöglichen uns, Ihre Prioritäten oder Handlungen über mehrere Seiten hinweg zu dokumentieren.
Erstanbieter-Cookies werden von der Seite gespeichert, die Sie gerade aufgerufen haben.
Drittanbieter-Cookies werden von der Seite eines Dritten platziert, die sich von der von Ihnen besuchten Seite unterscheidet. Sie können Cookies mithilfe von Tools deaktivieren oder entfernen, die als Teil der meisten kommerziellen Browser zur Verfügung stehen. Die Präferenzen müssen für jeden von Ihnen genutzten Browser separat eingestellt werden, wobei unterschiedliche Browser verschiedene Funktionalitäten und Optionen bieten.
Web Beacons: Kleine Grafiken (auch "Pixel-Tags" oder "Clear GIFs" genannt), die in unsere Websites, Dienste, Anwendungen, Messaging-Dienste oder Funktionen integriert sein können. Web Beacons arbeiten typischerweise mit Cookies zusammen, um Nutzer zu identifizieren und ihr Verhalten zu analysieren.
Vergleichbare Technologien zur Speicherung von Informationen: Technologien, die Informationen in Ihrem Browser oder Gerät speichern und dabei lokal freigegebene Objekte oder lokalen Speicher nutzen (beispielsweise Flash-Cookies, HTML 5-Cookies und sonstige Web-Anwendungssoftware). Diese Technologien funktionieren browserunabhängig. Manchmal ist es nicht möglich, den Umgang mit Cookies vollständig im Browser festzulegen. In solchen Fällen müssen Sie stattdessen die Einstellungen anderer installierter Anwendungen oder Ihres Geräts entsprechend anpassen. Wir verwenden die hier genannten Speicherungstechnologien nicht, um Werbung auf unseren Seiten oder andernorts speziell auf Sie abzustimmen. Wir verwenden ggf. die Begriffe "Cookies" oder "vergleichbare Technologien" in unseren Grundsätzen synonym im Hinblick auf sämtliche Technologien, die wir zur Speicherung von Daten in Ihrem Browser oder Gerät oder zur Sammlung von Informationen einsetzen, die uns Ihre Identifizierung in der oben beschriebenen Weise ermöglichen.
Ihr Wahlrecht und unser Einsatz von Cookies, Web Beacons und vergleichbaren Technologien
Wir bieten bestimmte Seitenfunktionalitäten, Dienste, Anwendungen und Funktionen an, die wir nur durch den Einsatz dieser Technologien zur Verfügung stellen können. Sie können diese Technologien jederzeit blockieren, löschen oder deaktivieren, sofern Ihr Browser, die installierte Anwendung oder Ihr Gerät dies zulassen. Falls Sie jedoch Cookies oder ähnliche Technologien ablehnen, können Sie bestimmte Seitenfunktionen, Dienste, Anwendungen oder Funktionen möglicherweise nicht nutzen. Es kann außerdem sein, dass Sie Ihr Passwort im Verlauf einer einzigen Sitzung mehrmals eingeben müssen. Nähere Informationen zum Blockieren, Löschen oder Deaktivieren solcher Technologien und Dateien finden Sie in Ihren Browser- oder Geräteeinstellungen. Im Allgemeinen dienen diese Technologien unseren Websites, Diensten, Anwendungen und Funktionen dazu, relevante Informationen in Ihrem Browser oder auf Ihrem Gerät zu speichern; später können diese Informationen dann wieder abgerufen werden, um Sie gegenüber unseren Servern oder internen Systemen zu identifizieren. Soweit möglich, schützen wir unsere Cookies und vergleichbaren Technologien durch die Markierung mit einem eindeutigen Kennzeichen. So können nur wir und/oder die von uns beauftragten Diensteanbieter die Informationen auswerten. Wir speichern keine persönlichen Daten in unseren Cookies oder vergleichbaren Dateien. Das Sammeln und Speichern jeglicher persönlicher Informationen mit Hilfe dieser Technologien geschieht in sämtlichen Fällen mit Ihrer Kenntnis und Ihrem Einverständnis. Dies wird erreicht, indem wir Sie umfassend über die Nutzung solcher Technologien informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, diese wie oben ausgeführt zu deaktivieren.
Unser Einsatz dieser Technologien lässt sich in die folgenden allgemeinen Kategorien unterteilen:
Technologien, die für den Betrieb erforderlich sind. Wir setzen Cookies, Web Beacons und vergleichbare Technologien ein, die zum Betrieb unserer Seiten, Dienste, Anwendungen und Funktionen erforderlich sind. Dies beinhaltet auch Technologien, die Ihnen den Zugriff auf unsere Seiten, Dienste, Anwendungen und Funktionen ermöglichen, die zum Erkennen nicht ordnungsgemäßen Verhaltens einer Website, zur Verhinderung betrügerischer Aktivitäten und zur Verbesserung der Sicherheit erforderlich sind oder die Ihnen die Nutzung unserer Funktionen ermöglichen, wie beispielsweise Einkaufswagen, gespeicherte Suche und Ähnliches.
Leistungsbezogene Technologien: Wir nutzen Cookies, Web Beacons oder vergleichbare Technologien, um die Leistung unserer Websites, Anwendungen, Dienste und Funktionen auszuwerten; dazu gehört auch, dass diese uns im Rahmen unserer Analysemethoden Aufschluss darüber geben, wie unsere Besucher unsere Websites nutzen, dass sie feststellen, ob Sie ein Objekt aufgerufen oder einen Link benutzt haben; darüber hinaus nutzen wir Cookies, Web Beacons und vergleichbare Technologien, um den Inhalt unserer Websites, Anwendungen, Dienste und Funktionen zu verbessern.
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Kassel, 20.11.2024